Sommerverordnung 2009 Tremonti ter – gültig auch für Wellnessanlagen
Die sogenannte Sommerverordnung wurde verabschiedet, mit welcher einige wichtige Neuerungen eingeführt werden. Es gilt jedoch festzuhalten, dass es sich vorerst noch um ein nicht veröffentlichtes Gesetzesdekret handelt, welches in Gesetz umgewandelt werden muss und daher noch Änderungen vorgenommen werden können.
Die wichtigsten Eckpunkte dieser Sommerverordnung fassen wir nachfolgend kurz zusammen. Zu gegebenem Zeitpunkt werden wir dann ausführlicher in einem Rundschreiben darüber informieren.
a) Wiedereinführung einer Begünstigung auf den Ankauf von Investitionsgüter (sogenannte Tremonti - ter)
Das Gesetzesdekret sieht eine Begünstigung auf den Ankauf von bestimmten, explizit aufgelisteten Maschinen und Anlagen vor.
Alle anderen Anlagegüter wie z.B. Liegenschaften oder gewöhnliche Fahrzeuge sind von der Begünstigung ausgeschlossen; der entsprechende Protest der Hersteller dieser Güter könnte jedoch dazu führen, dass bei der Umwandlung in Gesetz noch Änderungen vorgenommen werden. Die Begünstigung soll alle Ankäufe bis zum 30.06.2010 betreffen und im Ausmaß von 50% der Investitionssumme in Form eines Abzugbetrages von der Steuergrundlage anwendbar sein. Damit ergibt sich etwa bei einer GmbH eine Steuerersparnis von 13,75% auf den Ankaufswert (netto Mwst). Die Begünstigung ist schlussendlich nur für Einkünfte aus unternehmerischer Tätigkeit anwendbar. Freiberufler und Landwirte sind davon ausgenommen.
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